Hallo, wie schon oben beschrieben suche ich Rat in dieser Sache. Es geht darum, ich würde gern öfters meine Freundin besuchen. Sie wohnt in einem Haus (der Eltern) zur Miete. Dieses Haus gehört laut Unterlagen nur einem Ehepartner (der Ehefrau). Jetzt Verbietet mir aber der Vater (Ehemann) den Besuch meiner Freundin, das betretten des grundstückes und er droht ihr dazu (mit Kündigung und sofortigen rauswurf aus der Wohnung, sie ist Alg2 Empfänger und ist erst dort frisch eingezogen) Kann bzw. darf er mich des Grundstücks verweisen und bei Wiederhandlung anzeigen? Oder hat er dazu keine Rechte. Weil eigentlich ist ja meine Freundin Mieterin und kann Besuch empfangen wen sie will

Danke schonmal für eure Hilfe :)