Hallo 👋

Ich arbeite im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe. Im Rahmen meines Berufes muss ich leider auch immer wieder Missstände bzgl. Tierhaltung feststellen. Ich unterliege beruflich der Schweigepflicht. Meine Frage: Darf diese für eine Meldung beim Tierschutz aus rechtlicher Sicht umgangen werden?