Hallo! Mein Sohn hat im Sommer 23 Abi gemacht und wartet nun auf einen Studienplatz vor Ort.

Von der Familienkasse hörten wir nichts und so sprach ich dort im Oktober persönlich vor, ob ich nicht was machen müsse, mein Sohn habe die Schule beendet. Es stellte sich heraus, dass eine falsch datierte Schulbescheinigung der Grund war, warum sie sich noch nicht gemeldet hatten. Dort war angegeben, mein Sohn würde noch bis Juli 24 die Schule besuchen. Trotz der Erfüllung meiner Mitwirkungspflicht kam im November die Androhung der Rückzahlung August bis November 23. Eine Frist bis 28. Dezember war angegeben, um etwas dagegen zu unternehmen.

Man riet mir, meinen Sohn ausbildungsplatzsuchend zu melden, was wir fristgerecht nachweisen könnten. Für den 18. Januar kam die Einladung zu einem Beratungsgespräch in der Agentur für Arbeit. Auch dieses Gespräch würde wahrgenommen.

Gestern nun zwei Schreiben von der Familienkasse.

1. Forderung einer Rückzahlung von 1000€ (August -November)

2. Seit dem 18.Januar (Beratungsgespräch) ist mein Sohn nicht mehr ausbildungsplatzsuchend, da er studierten wolle.

Androhung der Rückforderung des Kindergeldes Februar und anschließende generelle Streichung des Kindergeldes.

Ich möchte Widerspruch einlegen, aber welche Begründung ist juristisch wirksam?

Vielen Dank und jede Hilfe im voraus!

Mit lieben Grüßen