Ich konnte dazu nichts konkretes im Netz finden, weil das ein sonderbarer Fall ist. Vergangenen Monat hatte ich einen guten Bekannten bei mir aufgenommen, der aus seiner Wohnung ausziehen musste (Eigenbedarf wurde angemeldet) und nichts rechtzeitig gefunden hatte. Jedoch habe ich mich mit ihm ziemlich übel zerstritten, nachdem es während des Zusammenlebens schon ein paar mal zu unangenehmen Auffälligkeiten kam und er ist inzwischen woanders untergekommen.
Jetzt ist jedoch zu klären, was ich mit seinen Sachen mache, die mir immer noch Platz wegnehmen und nicht abgeholt werden von ihm. Es sind größtenteils Klamotten, die in Taschen verstaut hier herum stehen, sowie ein Gefrierschrank, welcher ursprünglich als Geschenk mir überlassen wurde. Unter welchen Umständen und ab wann genau darf ich die Sachen entsorgen bzw. behalten?
Deswegen zu einem Anwalt laufen wäre für mich viel zu teuer und Vermutungen, wie ich sie in anderen Themen dieser Art bisher gesehen habe, helfen mir nicht weiter, weil ich keinen Nerv habe ein Schadensersatzverfahren zu riskieren.
Abschließend sei noch erwähnt, dass kein schriftlicher Vertrag entstand über eine WG oder etwas ähnliches. An der Miete hat er sich gar nicht beteiligt, jedoch an den Ausgaben für den Haushalt selbst.