In unserer kleinen Stichstraße stehen auf einer Seite Einfamilien-Reihenhäuser. Diese wurden nun verkauft. Einer der neuen Besitzer hat nun seinen Vorgarten eingeebnet und einen PKW-Stellplatz darauf angelegt, ein Tor angebracht und das gelbe Schild "Einfahrt freihalten" angebracht. Das Grundstück endet am Bürgersteig, es sind etwa 1 Meter bis zur Straße. Der Bürgersteig ist nicht abgesenkt und nichts deutet auf eine Einfahrt hin, bis eben auf dieses Schild. Bisher wurde diese Straßenseite zum Parken benutzt, da die vorhandenen Stellplätze in dieser Siedlung nicht ausreichen. Gestern abend stand ich also wieder davor und erhielt um 22:45 Uhr Besuch von der Polizei. Ich solle sofort die Einfahrt frei machen, dass Schild wäre doch deutlich genug. Bisher war ich der Meinung, das man nicht so ohne weiteres eine PKW - Einfahrt einrichten kann zum eigenen Grundstück, sofern die Zufahrt über öffentlichen Weg (Bürgersteig)geht. Dazu gehört dann auch eine Absenkung des Bürgersteiges. Also fehlt die Zufahrt und somit die Einfahrt zum Grundstück. Liege ich da falsch? Reicht tatsächlich das (freiverkäufliche) Schild anzubringen um ein Parkverbot durchzusetzen? Der Polizei wurde erzählt, man hätte eine erfordeliche Genehmigung beantragt, diese läge aber noch nicht vor. Was sagt in dem Fall die StVO, wie ist Eure Meinung? Ich danke für aussagekräftige Antworten