Guten Abend,

ich würde gerne Shishatabak einkaufen, in kleinere Mengen einteilen, und diesen dann weitervertreiben. Meine Frage ist, ob ich das gesetzlich überhaupt darf, sofern ich die Genehmigung der Tabakproduzenten habe. Ich muss dann auf meine Verpackung natürlich die gesetzlichen Bestimmungen drucken. Muss ich dann für meinen Verkauf auch ein Steuerzeichen auf meine Verpackung drucken? Wer kann mir bezüglich meines Vorhabens Auskunft geben?

Liebe Grüße Carlo