Morgen, bei meinem Lebensgefährten hat am 30.06 eine Lohnpfändung stattgefunden. Er hat ein Nettoverdienst von 1484 €. 298 € wurden dann an Pfändung abgezogen. Er hat einen Betrag von 1186€ ausgezahlt bekommen. Wie ist das nun, wenn er ein uneheliches Kind hat, welches nicht mit auf seine Steuerkarte aufgeführt ist? Dann hätte dieses Kind doch trotzdem mit berücksichtigt werden müssen, dementsprechend hätte doch nichts gepfändet werden dürfen, oder?
Pfändungsfreigrenze bei unehelichen Kind?
Gehalt,
Pfändung
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