Annahme: Kirchenaustritt beim nächstgelegenen Notar, weil persönliches Erscheinen beim zuständigen Amt momentan wegen Entfernung nicht möglich.

Frage: Mit welchen Notargebühren muss man ungefähr rechnen? Und: Was für ein Geschäftswert wäre denn hier Grundlage der Notargebühr?