Hallo zusammen, ich hatte im Sommer ein (zudem noch nutzloses) Telefon-Beratungsgespräch mit einem Heilpraktiker. Es dauerte eine knappe viertel Stunde. Jetzt habe ich eine Rechnung bekommen, welche einen Aufwand von 20-40 Minuten aufweist und dementsprechend deutlich teurer ist. Muß ICH jetzt nachweisen daß unser Gespräch deutlich kürzer war, oder muß er nachweisen das es vermeintlich so lange war? Außerdem steht auf seiner Seite, daß er nach der Gebührenordung der Heilpraktiker abrechnet. Trotzdem beträgt die Rechnung über 50 Euro. Bei dem Telefonat handelte es sich um eine reine Befundbesprechung. Mit der Bitte um rat und Aufklärung, Carl