Wegen Dienstunfähigkeit erhalte ich derzeit eine Pension. Daneben möchte ich auf Honorarbasis einige Stunden bei einem Honorar von ca 550 € mtl. (also eigentlich unter der jährlichen Steuerfreigrenze) dazuverdienen.

Werden am Jahresende die Einnahmen aus selbständiger Arbeit und der Pension aber gemeinsam veranschlagt, würde ich Steuern auch auf die Honorareinnahmen zahlen müssen.

Die Frage also: von welchem der beiden Fälle muss ich ausgehen?