Kann ein Arbeitgeber ein nebenberufliches Praktikum / Ehrenamt verbieten?

Hallo, ich bin Erzieherin und bin in Teilzeit (31Std) in einer Kindertagesstätte beschäftigt. Ich studiere nebenberuflich Soziale Arbeit. Um meine Fähigkeiten zu erweitern habe ich nach einem Praktikum bzw. Ehrenamt gesucht und heute eine Zusage erhalten.

Nun steht folgendes in meinem Arbeitsvertrag, den ich mit dem Träger der Einrichtung abgeschlossen habe: "Während der Dauer des Arbeitsverhältnisses ist jede Nebenbeschäftigung untersagt, die geeignet ist, die Arbeitsleistung der Arbeitnehmerin oder die Interessen der Kindertagesstätte zu beeinträchtigen. Die Arbeitnehmerin ist verpflichtet, den Arbeitgeber vor jeder Aufnahme einer Nebentätigkeit zu informieren und seine Zustimmung einzuholen."

-Trifft das auch auf ein Praktikum zu? Wäre dann 2x die Woche für ein paar Stunden, die ich mir flexibel einteilen kann. - Bzw. ist ein Praktikum eine Nebentätigkeit die ich meinem Arbeitgeber mitteilen muss oder für die ich die Zustimmung bräuchte?

Es ist so das ich dann natürlich nicht mehr so flexibel in meiner Freizeit bin, so dass es mir schlechter möglich ist auf Anforderung Überstunden zu machen. In "rechtliche Grundlagen" meine ich aber gehört zu haben das der Arbeitgeber von Teilzeitkräften nur (o. gar nicht) in Ausnahmefällen Überstunden verlangen darf, weil der Gesetzgeber davon ausgeht das die Teilzeitkraft einen triftigen Grund hat, weshalb sie sich nur in Teilzeit zur Verfügung stellt.

Wegen den Überstunden usw. wollte ich so oder so meinen Arbeitgeber über das Praktikum informieren. Andererseits weiß ich nicht ob ich mir damit mehr Steine in den Weg lege, weil es eine Beschäftigung ist die nicht meine Fachkompetenzen für den Kita-Bereich erweitern. Das ich die Zustimmung evtl brauche war mir bis eben gar nicht klar... fraglich ob ich die bekommen würde.

Würde mich freuen hier auf Leute zu stoßen, die mir weiterhelfen können. Vielen Dank schon mal im Voraus!

Arbeit, Recht, Arbeitsrecht, Praktikum
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