Hallo liebe Mitglieder,

ich hoffe ich kann hier schnelle und hilfreiche Antworten finden.

Ich bin seit ca. 5 Jahren Pächter eines Kleingartens. Einer meiner vorherigen Pächter hat einen gesonderten Eingang zur Hauptstraße an der Hecke offenbar rechtswidrig gebaut. Dieser Eingang besteht nun seit ca. 8 Jahren.

Als ich damals den Garten gekauft habe wurde mir gesagt "gekauft wie gesehen". Auch auf meine Fragen bezüglich baulichen Mängeln wurde mir immer wieder dieser Satz gesagt. Alle Gärten die seitlich der Anlage verlaufen haben quasi zwei Eingänge. Ein Eingang innerhalb der Anlage und einer zur Straße gerichtet. Nur die Gärten auf Seite der Bundesstraße (wie mein Garten) besitzen nicht diesen gesonderten Eingang.

Nun steht die nächste Gartenbegehung an, bei der dieses mal, laut meiner Quelle die Schließung dieses Eingangs auf dem Plan stehen soll.

Nun zu meiner Frage

Muss ich diesen Eingang zurück bauen?

Gilt hier nicht "gekauft wie gesehen"?

Wieso kommt die frage erst acht jahre später?

Gibt es hier vielleicht gewohnheitsrecht?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen