Angenommen ich miete eine Lagerhalle. Diese statte ich dann mit Lagercontainern aus und vermieten diese an Dritte weiter.

Gibt es eine gesetzliche Grundlage für Untervermietungen von Lagerhallen oder muss ich das in Einzelfällen mit dem Vermieter der Halle klären und vertraglich festhalten.

Bitte nur zu dieser Frage rund um die Untervermietung Stellung beziehen und nicht zur grundsätzlichen Idee. Dass es ggf. zu Probleme aufgrund Kündigung etc. kommen kann, ist mir klar.

Danke euch.