Hallo zusammen,

ich hätte eine grundlegende Frage: Sind alle Nationalhymnen (damit meine ich jetzt nicht Text) sondern Kompositionen (Melodien) von der GEMA urheberrechtlich geschützt, sodass es verboten ist, eine "eigene Version" von einer Nationalhymne als "Konzertstück" zu schreiben?

Nehmen wir beispielsweise die deutsche Nationalhymne? Ich weiß, dass Joseph Haydn der Komponist gewesen ist, aber da er ja mehr als 70 Jahre tot ist, wäre es folglich möglich die Melodie für ein Konzertstück (bzw. als Konzertstück) zu verwenden, und anzugeben, dass J.H der Komponist ist.