Hallo, ich habe eine Eigentumswohnung, bei dem ich den Stromzähler (dieser ist im Hausflur in einem Schrank montiert) wechsel möchte.

Nun habe ich eine Auflage von der Hausverwaltung bekommen, dass der Holzschrank, in dem die Stromzähler anmontiert sind, durch eine neue Brandschutztür/-kasten ersetzt werden müsse.

Grund: Seit neustem wäre es Vorschrift, wenn man etwas an der Elektrik im Zählerkasten (im Hausflur) ändert, muss eine Brandschutztür/-kasten eingebaut werden.

Muss da eine Brandschutztür/-kasten eingebaut werden?

Wenn Ja, wer muss die kosten übernehmen?