Hi leute,

Situation wie folgt:

ich hab letztes Jahr im August ein Surface pro 7 gekauft und den ganzen Kram dazu. Also Hülle, Type Cover, Pen, Maus, Batterien für die Maus, und eine entsprechende Tragetasche. Da das Surface nach einiger Zeit immer wieder Probleme hatte, hab ich das nun zurückgegeben und mir den Kaufpreis erstatten lassen (leider nur vom Surface). Eigentlich wollte ich davor alles zurückgeben lassen, aber der Verkäufer sagte, dass es nicht ginge. Und deswegen ist jetzt erstma nur das Surface weg.

Meine Frage hierzu: stimmt es das ich die anderen Sachen nicht mehr zurückgeben kann bzw. darf? oder geht das? und wenn ja wie?

Ich hatte halt den Gedanken, dass wenn ich nach § 437 BGB zurücktrete, weil die Nacherfüllung nach § 440 BGB als fehlgeschlagen galt, dass ich dann ebenso § 323 Absatz 5 anwende. Heißt, da ich ohne das Surface kein Interesse an dem ganzen anderen Kram habe, wollte ich vom ganzen Kaufvertrag zurücktreten bzw. rückabwickeln lassen. Aber wie gesagt, Verkäufer sagt nein.

Falls das stimmt und ich nicht mit § 323 BGB Absatz 5 von der geleisteten Teilleistung zurücktreten kann, in welchen Fällen gilt dann dieser § 323 Absatz 5 bezogen auf einen Kaufvertrag?

besteht eventuell auch die Möglichkeit, dass Microsoft mir die Sachen abnimmt?

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ich will halt nicht unbedingt auf dem ganzen restlichen Zeug sitzen bleiben, da ich es ja eh nicht mehr verwende...und ich vom Surface pro 7 leider bitter enttäuscht wurde...

Über eure Rückmeldungen würde ich mich freuen ;-)