Hallo, ich habe ja vor einiger Zeit die Frage gestellt, wie ein Nutzungsänderungsantrag ohne Bauplan durchzuführen ist. Vielen Dank für die Antworten. Nun hat sich die Gegebenheit etwas geändert. Es sind weitere Stallungen frei geworden, über die es wiederum einen Bauplan giebt. ( Andere Hausseite ) Eingetragen als Pferdestall. Meine Überlegung ist nun, diesen Stall, ( 8X4 Meter ) der sich im Wohnhaus befindet, als Landcafe ( ohne Alkoholausschank ) mit ca. 12 Sitzplätzen umzubauen. Ich beschreibe die Räumlichkeiten einmal: Ebenerdig, Raumhöhe 290 cm, Kappendecke ( Stahlträger,dazwischen mit Beton ausgegossen ), 2 Fenster, 2 Eingänge, Wände aus Bruchstein, verputzt und weiss gekälkt. Lage: Sehr ländliche Lage in NRW, Nachbarn ca.500 Meter entfernt, Stellplätze für 4 Fahrzeuge vorhanden, Naturschutzgebiet, jedoch 10 Meter um das Haus ausgeklammert, Wohnung über dem Vorhaben wohnt mein Bruder, der mit der Sache einverstanden ist. Nun meine eigentliche Frage: Kann das Bauamt verlangen, dass ich den Stall nach heutigem Baurecht zum Cafe Umbaue, um eine Nutzungsänderung zu erhalten? Ich denke da in Richtung Brandschutz, Emmisionsschutz, Fluchtwege usw. Muss ich in dem ca. 100 Jahre alten Stall Brandschutzdecken einziehen ( lassen? ), Fluchtwege bauen ( 2 Türen, beide Südseitig sind vorhanden ),Isofenster einbauen ( jetzt sind einfachverglaste Butzenfenster verbaut ) ? Wenn dies der Fall sein sollte, kann ich die ganze Sache wohl knicken...