Hi...
Ich habe am 18.07.2012 meine Wohnung fristgerecht zum 31.10.2012 gekündigt. Nach Rücksprache mit dem Deutschen Mieterschutzbund habe ich den Brief unter Zeugen (beglaubigt mit Unterschrift und Foto) direkt im Briefkasten des Hausverwalters eingeworfen. (Habe die Kopie mit den Unterschriften daheim)
Nun warte ich seitdem auf eine Bestätigung. Mehrere Anrufversuche von mir (erfolglos auf den AB gequatscht und um Rückruf gebeten) und durch die Maklerin (ebenfalls kein Rückruf durch den Hausverwalter) brachten keinen Erfolg. Leider hat der Hausverwalter auch keine Mail-Adresse.
Daher die Frage, ab wann gilt eine Kündigung als angenommen, wenn sie nicht bestätigt aber auch nicht abgeleht wurde? Immerhin ist es mehr als einen Monat her...
Danke für qualifizierte Antworten!!