Guten Abend!

Undzwar habe ich fristgerecht zum 31.01.2020 gekündigt und mein AG hat mich daraufhin freigestellt.

Gekündigt habe ich, weil ich ab Februar einen neuen Job anfange, auch in Vollzeit.

Mein zukünftiger AG fragte mich aber nun, ob ich nicht Lust hätte auf 450€ schon anzufangen, um mich halt schon mal einzuarbeiten. Ansich würde ich das natürlich gerne tun.

In meinem aktuellen Arbeitsvertrag steht aber die Klausel, das ich für Nebentätigkeiten eine Genehmigung vom AG brauche.

Jetzt stell ich mir die Frage, ob ich die paar Wochen einfach anfangen soll, ohne den AG um Erlaubnis zu fragen ( er wird es eh nicht genehmigen, hatten nie ein tolles Verhältnis).

Welche Konsequenzen kommen auf mich zu?

Über eine Antwort würde ich mich freuen

Lg