Heartbeat24.net - ist absolut unseriös. Nachdem ich zu dem Schluss kam wurde mir nach einigen Mailverkehr noch eine Rechnung geschickt: Gesendet: Mittwoch, 22. Februar 2017 um 03:27 Uhr Von: contact@heartbeat24.net Betreff: Judy

Hallo Johann,

Du bist tatsächlich der unehrlichste und kaltblütigste Mensch den ich bisher kennengelernt habe. So ein böses Spiel hatte bisher kein Mann mit einer unserer Damen getrieben. Aber wenn Du glaubst, dass Du so skrupellos mit Menschen umgehen kannst, dann muss ich Dir sagen, dass es dafür sowohl internationale als auch deutsche Gesetz gibt. Ich habe die gesamte Kommunikation mit Dir gespeichert. In dieser Kommunikation hast Du Judy zu Dir eingeladen und Du hast ein Eheversprechen gegeben.

Wenn ein Eheversprechen gegeben wurde dann ist dies als Verlöbnis zu sehen. Ein Rücktritt vom Verlöbnis ohne wichtigen Grund verpflichtet zum Schadensersatz hinsichtlich der in Erwartung der Ehe gemachte Aufwendungen.

Es kann derjenige Partner Schadenersatz verlangen, der aufgrund der nicht stattfindenden Heirat einen Schaden erlitten hat, weil er im Hinblick auf die Hochzeit bestimmte Änderungen, Vorbereitungen oder Verfügungen vorgenommen hat und/oder wenn ihm Kosten entstanden sind.

Kündigt ein Partner einen Job um zu seinem/ihren Partner/in in eine andere Stadt oder anderes Land zu ziehen muss der hierdurch erstandene Einkommensverlust als entstandener Schaden vom zurücktretenden Partner ersetzt werden. Werden bestimmte Gegenstände gekauft z. B. Bekleidung die ausschließlich in dem Klima des Landes nötig ist in dem der zurückgetretene Partner lebt, die nun durch die unterbliebene Hochzeit keine Verwendung mehr finden, kann ein Schaden in Höhe des Kaufpreises geltend gemacht werden. Bekommt einer der Partner, bedingt durch ein zuvor gegebenes Eheversprechen und die anschließende Nichteinhaltung dieses Versprechens, seelische Probleme, so kann hierfür ein angemessenes Schmerzensgeld verlangt werden. Du hast uns zusätzlich noch deine Passkopie gesandt. Somit ist für jedes Gericht eindeutig nachvollziehbar, dass Du ernsthafte Absichten zumindest vorgetäuscht hast.

Wir machen deshalb im Namen von Judy folgenden Schadensersatz geltend.

Für die Ausstellung und Übersetzung von Papieren wie Geburtsurkunde, Ledigkeitsbescheinigung, Zeugnisse, Familienzugehörigkeitspapiere, Führungszeugnis usw..

Betrag: 46,60 €

Kosten für neu gekaufte Winterbekleidung für die Reise nach Deutschland.

Betrag: 164,85 €

Die Familie von Judy hatte einen Vertrag mit einer Aushilfe für Judy ab März vereinbart als Ersatz für Judy. Dieser Vertrag kann, laut Gesetz, erst nach drei Monaten wieder gekündigt werden. Die Löhne von monatlich umgerechnet 120,00 € muss die Familie also bis drei Monate bezahlen.

Betrag: 360,00 €

Gesamtbetrag: 571,45 €

Diesen Schadensersatz bitte auf das Konto von Dr. Holger Wolf wie folgt.

Dr. Holger Wolf

IBAN: CH43 0078 2008 2040 2910 2

BIC: SHKBCH2S

Schaffhauser Kantonalbank Schweiz

Meine Zeit schenke ich Dir obwohl ich Dir viel Zeit geschenkt habe. Sollte die Schadenersatzsumme nicht bis zum 27.02.2017 eingegangen sein, wird Herr Dr. Wolf, der internationaler Rechtsanwalt ist, ohne weitere Ankündigung, Strafanzeige stellen und Klage erheben. Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass dann weitere Kosten auf Dich zu kommen. Sicherlich wird er zusätzlich dann noch Schmerzensgeld einklagen.

Mit freundlichen Grüßen

Miriam Bertoldy