Hallo,

seit Jahren fließt der Strom über die Überlandleitung. Vor einiger Zeit wurde eine neue Hauptsicherung in der Garage montiert, aber nicht angeschlossen.

Nun wollen sie den Strom über das neue Erdkabel liefern. Dadurch entstehen mir natürlich Kosten da eine neue Steigleitung zum Zähler gelegt werden müsste.

Nun meine Frage : Aus welchen rechtlichen Grundlagen (Gesetze o.ä.) bin ich verpflichtet den Wechsel auf das Erdkabel einzugehen?

Das Legen des Kabels wären Bauarbeiten im Hause. Was am Haus gearbeitet wird, entscheidet ja letztendlich der Besitzer (ich). Ein Wechsel würde mich ja zu Bauarbeiten zwingen die durch die vorhandene Überlandleitung eigentlich nicht notwendig wären.

Gibt es dazu irgendwelche Urteilssprüche?

Gruß,

Carsten