Ich werde dieses Jahr eine neue relativ konservative Stelle antreten. Eine relativ große Jugendsünde schimmert leider beinahe immer unter dem Hemd durch und das kommt jetzt schon nicht so gut und ist bei meinem neuen Job einfach ein "No-Go". Ich habe mich nun dazu entschieden das weglasern zu lassen. Allerdings ist das extrem teuer. Könnte an die 2000 EUR kosten.

Nach der Definition von Werbungskosten: "Als Werbungskosten werden bei den Überschusseinkünften Aufwendungen oder Ausgaben bezeichnet, die der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen dienen. Diese Kosten sind zur Berechnung der Einkünfte von den Einnahmen abzuziehen."

Nach dieser Definition müsste das eigentlich als Werbungskosten absetzen können. Hat hier jemand schon Erfahrungen gemacht? Akzeptiert das Finanzamt das? Braucht man da evtl. ne Bestätigung des Arbeitgebers drüber? (Wobei ich das schon ziemlich absurd fände.)

Danke schon mal und beste Grüße CJ