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Nein, die steht dir noch zu, selbst wenn du dem Gericht das mitteilst. Ausschlaggebend war dein Einkommen und deine Ausgaben während oder im Monat deines Antrages auf Verfahrenskostenhilfe
Nein, die steht dir noch zu, selbst wenn du dem Gericht das mitteilst. Ausschlaggebend war dein Einkommen und deine Ausgaben während oder im Monat deines Antrages auf Verfahrenskostenhilfe