Hallo allerseits :)
Ich studiere derzeit (Also bin auch immatrikuliert) und bin 21 Jahre alt und muss nach Studienordnung/Prüfungsordnung ein Modul absolvieren, welches ein Industriepraktikum ist.
Meines Wissens nach handelt es sich hierbei um ein Zwischenpraktikum, richtig?
Nun bin ich bei der AOK gesetzlich versichert und war die vorherigen Jahre (aufgrund des Studiums) bei meinen Eltern familienversichert.
Derzeit bin ich in diesem Industriepraktikum und habe auch ein Gehalt (c.a. 2000€ Brutto pro Monat für die 3+ Monate des Praktikums)
Meine Studienordnung selber sagt auch, dass das Praktikum "mindestens 6 Wochen" andauern soll.
Wie sieht es nun versicherungstechnisch aus? Gemeldet habe ich das Zwischenpraktikum. Werde ich nun einen Beitrag vom Gehalt abgezwackt bekommen?
Besonders verwirrend ist für mich die offizielle Website, da ich mich mit dem Thema nicht auskenne und mit den Formulierungen nichts anfangen kann :(
https://www.aok.de/fk/sozialversicherung/studenten-und-praktikanten/praktikanten-in-der-sozialversicherung/#:~:text=Bei%20einem%20vorgeschriebenen%20Zwischenpraktikum%20ist,%2C%20Pflegeversicherung%2C%20Rentenversicherung%20und%20Arbeitslosenversicherung.
Krankenversicherung und pflichtiges Zwischenpraktikum im Studium?
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