Antwort
Hallo zusammen,
also wenn man zum Beispiel sich bei der Frage an das Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten hält, dann geht beides. Aber Achtung: In der Schweiz werden manche Rechtschreibregeln abweichend zu Deutschland angewandt. So werden Nationalitäten oft gross geschrieben, z.B. "Schweizer Bürgerrecht"
http://www.eda.admin.ch/eda/de/home/reps/eur/vpol/embwar/consu/nation.html Siehe dort die Überschrift: "Schweizerische Nationalität" oder im Fliesstext "das Schweizer Bürgerrecht".
Andererseits kann man sich auch über die Formulierung "... erwirbt das unmündige Kind das Schweizer Bürgerrecht, wie wenn der Erwerb mit der Geburt erfolgt wäre" wundern, denn ich hätte geschrieben "als wenn".
Beste Grüsse
Christian