Bei öffentlich-rechtlichen Unternehmen gibt es keine Eigentümer, sondern Träger. Das bedeutet, dass die Kommunen mit der Sparkasse nicht nach Belieben verfahren, vor allem sie nicht verkaufen können. Damit haben die Soarkassen eher stiftungsähnlichen Charakter. Sie sind Kreditinstitute nach dem Kreditwesengesetz (Par 40), aber keine Banken.

Christian Achilles Leiter Kommunikation und Medien Deutscher Sparkassen- und Giroverband

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