Butterfly Trainings-messer - Anzeige von der Polizei?

Guten Tag,

ich habe mich jetzt schon durch viele viele Internetforen gelesen, weil ich von der Polizei Post bekommen habe. Ich bin jetzt seit 20 Jahren noch nie mit der Polizei in Konflikt gekommen und hätte dies eigentlich auch gerne so beibehalten. Die Situation ist diese: Ich bin ein Mensch, der motorische Herausforderungen braucht, ich habe den Rubikswürfel mittlerweile schon so kaputtgedreht, dass ich auf einer Durchschnittszeit von 20 Sekunden bin, beherrsche hunderte Yoyo-Tricks, Pen-Spinning ist kein Problem und meine nächste "Beschäftigung" in dem Sinne sollte halt ein Butterfly werden. Natürlich rein Hobbymäßig, deswegen habe ich ein Trainer-Tool ohne Klinge bestellt, sondern nur mit einem Rohling als Ersatz für diese, damit es natürlich recht realistisch zu "händeln" ist.

Wie gesagt, war mit dem ganzen keine Straftat geplant, die Polizei hat es aber wohl als solche gesehen. 5 Monate, nachdem ich das "Messer" erhalten habe, habe ich nun Post und eine Vorladung bekommen wegen "Illegalem Waffenbesitz"... Klingt schon hart, wenn man noch nie bei der Polizei war. Jedenfalls würde ich mich niemals dort querstellen, das Messer mit Freuden abgeben, mich entschuldigen und auf alle möglichen Wege beweisen, dass ich es nicht als Waffe sondern als Sportgerät nutze. (Es wurde immerhin in den 5 Monaten absolut nichts von dem Rohling verändert, ist immernoch genauso ein gestanztes Stück Metall wie vorher, sogar der Aufdruck ist noch vorhanden.) Die Frage ist nun, ob ich tatsächlich mit einem als Stumpfes Trainingsmesser deklartiertem - "Praxis Tool" um genau zu sein - mit einer Strafe rechnen muss.

Wie würde diese Strafe aussehen? Oder wird es vielleicht fallengelassen? Ich freue mich über alle Antworten, die kommen. Ich hoffe, jemand kann mir meine Sorge nehmen.

Polizei, Messer, Recht, Gesetz, Waffenrecht
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