Hallo, nach Widerspruch gegen Mahnbescheid erging das vorläufige Urteil, an den Kläger zu zahlen.

Lt. Rechtshelfsbelehrung gibt es die Möglichkeit,** binnen 4 Wochen Berufung einzulegen**, wobei der Streitwert unter der Bemessungsgrenze zur Berufung liegt.

Zudem gibt es die Möglichkeit binnen 6 Monaten Beschwerde einzulegen, wenn das Urteil rechtskräftig geworden ist.

Heißt das, der Beklagte hat 6 Monate Zeit zu zahlen?

Danke.