Wann muss nach Urteil gezahlt werden, nach Berufungs- oder Beschwerdefrist?
Hallo, nach Widerspruch gegen Mahnbescheid erging das vorläufige Urteil, an den Kläger zu zahlen.
Lt. Rechtshelfsbelehrung gibt es die Möglichkeit,** binnen 4 Wochen Berufung einzulegen**, wobei der Streitwert unter der Bemessungsgrenze zur Berufung liegt.
Zudem gibt es die Möglichkeit binnen 6 Monaten Beschwerde einzulegen, wenn das Urteil rechtskräftig geworden ist.
Heißt das, der Beklagte hat 6 Monate Zeit zu zahlen?
Danke.
Recht,
Gericht