Hallo,

ich bin mit meinem Hund im November nach Niedersachsen gezogen. Ich halte den Hund seit 2019 ohne jegliche Beschwerde und legte die Sachkundeprüfung in NRW ab.

Nun, nach über 2 Jahre Hundehaltung und Umzug nach NDS fordert die Behörde einen Sachkundenachweis von mir, da die Ausnahme aus NHundG §3 Abs. 6 Nr.1 nicht auf mich Anwendung finden würde.

Nach meiner Auffassung beginngt die Hundehaltung in NDS erst im November 2021, sodass ich in den letzten 10 Jahren mindestens 2 Jahre einen Hund gehalten habe. Sollte die Behörde recht haben, habe ich ja bereits 2019 gegen Niedersächsisches Recht verstoßen, obwohl NRW Recht Anwendung auf mich hatte.

Verstehen wir das Gesetz völlig falsch oder liegt die Behörde richtig?

Vielleicht kann ja jemand meine Frage beantworten :)