Hallo,

folgende Situation:
ich habe mein Auto 5min vorher überbrücken lassen. Bin dann zur Bäckerei gefahren und habe kurz mein Auto angelassen da ich es vermeiden wollte, mein Auto wieder überbrücken zu lassen und ich dringend zu dem Haus meiner Mutter fahren musste weil meine Mutter und mein Bruder Corona hatten und es denen echt schlecht ging, um dann dem Hund rauszugehen, Essen für sie zu kaufen etc.. (15km fahrt).

Ein Mann hat sich mit einem anderen Mann im Auto unterhalten. Ich parkte vor diesen und lies mein Auto laufen und lief zur Bäckerei. Daraufhin schrie er sehr unfreundlich warum ich mein Auto laufen lies. Ich wollte daraufhin weiter in die Bäckerei laufen und er ging an mein Auto und öffnete die Beifahrertür. (Auf dem Weg zu meinem Autoschlüssel von dort aus). Ich stieß den besagten Herrn danach leicht von meiner Autotür sodass ich diese schließen konnte und fuhr das Auto auf den Parkplatz des daneben stehenden Hotels.

Jetzt hab ich ein Bußgeldverfahren. Laut § 30 Absatz 1 ist es bei der Benutzung des Fahrzeuges verboten, unnötigen Lärm oder vermeidbare Abgasbelästigungen zu erzeugen. Es ist auch verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen.

Hat der Paragraph da überhaupt bestand? Der Motor meines Fahrzeuges lief ja nicht ohne Grund.

Und hat sich der Herr nicht selbst strafbar gemacht, da er an mein Fahrzeug ging?

Bitte nur Sachliche Antworten, bin selbst ein Freund der Umwelt ;)