Hallo zusammen, ich habe gestern einen Bußgeldbescheid über 150€ und 3 Punkte in Flensburg erhalten.

"Sie missachteten die Vorfahrt des bevorrechtigten Fahrzeugs. Es kam zum Unfall. Vorfahrtregelung durch Zeichen 205. § 8 Abs. 2, §1 Abs.2, § 49 StVo; §24 StVG; 34 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG"

Unfallhergang:

Ich stand mit meinem Fahrzeug an der Sichtlinie einer Einmündung und musste den Fahrzeugen die Vorfahrt gewähren um nach links abbiegen zu können. Dies habe ich auch getan. Als sich dann ein Fahrzeug von links mir näherte, schaltete dieses den Blinker nach rechts an und fuhr weiter. Als das Fahrzeug kurz vor der Einmündung war, an der ich wartete, und die Geschwindigkeit reduzierte, war ich mir sicher, dass dieses Fahrzeug nach rechts abbiegen würde. Ich sah noch mal nach rechts um mich zu vergewissern dass sich mir von rechts kein Fahrzeug nähert, was auch der Fall war. Ich fuhr also los und bin keine 2 Meter gefahren da war das Fahrzeug das eigentlich nach rechts abbiegen wollte auch schon direkt vor mir und ich habe dieses in die Seite gerammt. Der Fahrer hat dann auch zugegeben, dass er erst abbiegen wollte und sich dann im letzten Moment umentschieden hat und geradeaus weiter gefahren ist, was ich innerhalb der kurzen Zeit nicht mitbekommen habe.

Jetzt stellt sich für mich die Frage ob ein Widerspruch irgendetwas bezwecken könnte, da ich noch 5 Monate in der Probezeit bin und die Punkte für mich bedeuten, dass ich zur Nachschulung muss und meine Probezeit um weitere 2 Jahre verlängert wird.