Hallo, folgender Sachverhalt: Es wurde auf meinem Namen bei Zalando Schuhe bestellt und an eine Packstation versendet. Erst als eine Mahnung seitens Zalando eintraf, erstattete ich Anzeige wegen Internetbetrug gegen die als Abholer angegebene Person.

1/4 Jahr später kam seitens der Amtsanwaltschaft Berlin ein Schreiben, dass die eingeleiteten Ermittlungen gegen die o.g. Person nicht zur Feststellung des Täters geführt haben. Zudem gäbe es gemäß des verfassungsrechtlichen Verbot der Speicherung von Internetdaten keine Anhaltspunkte für den Bestell- bzw. Phishingvorgang.

Zwischenzeitlich ist eine Rechnung von einem Inkassobüro eingegangen, die den Gesamtbetrag inkl. Nebenkosten einfordert.

Frage: Zalando wäre doch in der Beweispflichet, dass ich mit meinen Daten nicht ordnungsgemäß umgegangen worden ist.

Benötige hierzu eine Info ( mit Angabe der Rechtssprechung ) damit ich ein entsprechendes Schreiben an Zalando und Inkassobüro verfassen kann.

Wer kann helfen ???

Danke und Gruß Babs