Ich habe in meinem Ausbildungsvertrag zwei Ausbilderinnen eingetragen. Beide sind in unterschiedlichen Niederlassungen und die zweite wurde erst nach drängen der IHK eingetragen, weil die darauf bestanden haben, dass ein Ausbilder bei mir in der Niederlassung sein muss (was auch logisch ist). Nun geht diese, die in meiner NIederlassung ist ab Dezember in den Mutterschutz und wird auch mind. 6 Monate fehlen (evlt. verlässt sie das Unternehmen auch ganz, da es wegen der Schwangerschaft ein bisschen Ärger mit der Leitung gab).
Meine Frage hierzu ist, ob das einfach so akzeptiert wird, dass ich diese Zeit ohne offiziellen Ausbilder in meiner Niederlassung bin, oder ob von mir verlangt wird, die Niederlassung zu wechseln und zu meiner zweiten Ausbilderin zu gehen??
Als Problem kommt auch hinzu, dass diese zweite Ausbilderin erst kürzlich eine OP hinter sich hat und eventuelle auch längere Zeit ausfällt....
Meines Wissens nach ist das in Ordnung wenn ich weiter in meiner Niederlassung bleibe und eben von den anderen Kollegen ausgebildet werde auch wenn die keinen Ausbilderschein haben. Ist das richtig so oder was kann auf mich zukommen?
Nichts wäre blöder als wenn man mir nachher sagt, dass diese Zeit nicht zu meiner Ausbildung gerechnet wird...
Danke schonmal.