Ich habe Abitur, ein abgeschlossenes Hochschulstudium, drei eigene Kinder, arbeite seit fünf Jahren im erziehrischen Bereich und habe nun die Externenprüfung zur Erzieherin bestanden. Muss ich das Anerkennungspraktikum absolvieren oder kann es mir unter diesen Voraussetzungen (vom Regierungspräsidenten?) erlassen werden?