In einer Kleingartenanlage, deren Fläche von der Stadt gepachtet wurde, ist in den 70-er Jahren eine Wasserleitung verlegt worden. Die Hauptwasseruhr befindet sich zu Beginn der Leitung in einem Erdschacht. Nun ist an der Leitung, von der die einzelnen Gärten (mit Zwischenzähler) versorgt werden ein Rohrbruch aufgetreten. Der Rohrbruch wurde erst bei der Jahresablesung durch erhöhten Wasserverbrauch offensichtlich. Die Schadensstelle lag an der Unterseite des Rohres und so versickerten rd. 10.000 cbm im Erdreich, das in diesen Bereich sehr kieshaltig ist und der Rohrbruch im Oberbereich, z.B. durch absacken, nicht zu erkennen war. Wer zahlt die Wasserrechnung, wer bezahlt die Firma?