Vorweg: Zugfahrzeug und Anhänger Stvo-Konform. Für falsch geparktes Zugfahrzeug mit daran befestigtem Anhänger wurden für beide, also Zugfahrzeughalter sowie Anhängerhalter (in diesem Fall unterschiedliche Personen), Bußgeldbescheiningungen ausgestellt. Also 15 Euro Bußgeld für den Pkw-Fahrer der auch der Pkw-Halter und Falschparker ist, 15 Euro Bußgeld für den Anhänger-Eigentümer der von dem Vorgang des Falschparkens nichts wusste. Rechtmäßig??? Demzufolge müsste dann jeder Verstoß (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitung) "doppelt" geahndet werden.