Mein leiblicher Vater (Eltern getrennt lebend und nicht verheiratet) hat nach Vollendung meines 18. Lebensjahres von mir verlangt den Unterhalt neu berechnen zu lassen, bis jetzt musste er 436€ Zahlen, er will jedoch weniger aufbringen. Da ich nach dem Abitur direkt mit einem Studium begonnen habe, stellt sich die Frage ob er überhaupt weniger Zahlen muss und ob ich ihm gegenüber verpflichtet bin dies berechnen zu lassen oder ob er das selbst erledigen muss? Ich habe außerdem einen vollstreckbaren Titel und sogar versucht den Unterhalt berechnen zu lassen, jedoch hat mein Vater weder die vom Jugendamt bereitgestellten Unterlagen zur Neuberechnung noch den BAföG-Antrag vollständig ausgefüllt zurückgeschickt. Zusätzlich hat er nach Offenlegung der Verdienste meiner Mutter verlangt und irgendwann beschlossen, er zahlt nicht mehr (schon seit über 6 Monaten), bis ich nicht alles berechnen hab lassen. Kann er das einfach machen?