Hallo,

Meine Frau und ich haben vor während der nächsten Elternzeit 12 Monate im Ausland die Welt zu erkunden (Nicht EU)

Mittlerweile weiß man ja das man während der Elternzeit und des Bezuges von Elterngeld sich im Ausland aufhalten darf so lange "sie in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben"<-heißt die Wohnung muss sich in Deutschland befinden(Meldung) aber sich nicht hier aufhalten müssen.

Selbige Voraussetzung gilt in etwa auch für Kindergeld:

" Deutsche erhalten nach dem Einkommensteuergesetz Kindergeld, wenn sie in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder im Ausland wohnen, aber in Deutschland entweder unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind oder entsprechend behandelt werden. "

Jetzt ist der Bezug des Elterngeldes im Ausland für mich durch richterliche Beschlüsse klar, habe aber nichts zum Bezug des Kindergeldes während der Elternzeit im Ausland finden können.

Gibt es während der Elternzeit 12 Monate und des Bezuges von Elterngeld im Ausland (Wohnsitz in Deutschland) auch weiterhin Kindergeld?

Danke schonmal!