Aus eigener Erfahrung als Bankkaufmann:
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Hallo,
ich finde es wird hier gerade etwas wirr, daher wäre es doch super, wenn wir mal Ordnung hier rein kriegen.
Ich denke er wird dir einen ETF (Exchange Trading Funds) angeboten haben. Dies ist eine Kopie eines Index (in diesem Fall dem EUROSTOXX 50). Der Index umfasst fünfzig große börsennotierte Unternehmen aller Wirtschaftssektoren der Eurozone. Du erhältst durch die Nachbildung des Index keine Anteile an den dahinterstehenden Aktienunternehmungen. Also keine Rechte wie z.B. Dividenden oder Teilnahme an Hauptversammlungen. Geht der Index um 5% nach oben, passiert dies ebenfalls mit deiner Anlage. Fällt der Index um 5% passiert dies ebenfalls mit deiner Anlage. Daher ist die reine Nachbildung des ETF volatil, sprich unterliegt Kursschwankungen.
Aber rein theoretisch kann das Geld, in Kombination mit einem anderen Anlageprodukt durchaus als 100% sicher gelten.
Für die, die jetzt laut aufschreien und keine Ahnung haben ein Beispiel:
Ausgedachtes Produkt von mir: EUROSTOXX50Safe.
Anlagesumme 50TEUR
Konstrukt ist wie folgt:
47500 Euro zu 5 Jahren in einen Zerobonds mit Kapitalgarantie anlegen = 2500 Euro Zinsen nach 5 Jahren.
2500 Euro werden in den ETF eingezahlt. Falls Totalverlust nach 5 Jahren, wird der Verlust durch die Zinszahlung aufgefangen.
Somit hat man unterm Strich keinen Gewinn, aber auch keinen Verlust. Aber Totalverlust wäre undenkbar, somit auf jeden Fall Gewinn.
Kannst Du mir das Prospekt per Mail zuschicken? Oder eine ISIN nennen?
Viele Grüße
BThree
Eigentlich gibt es 4 Varianten:
Private Geschäftsbanken:
Hierzu gehören Commerzbank, Deutsche Bank usw.. Deren Sinn und Streben ist es Geschäfte zu machen und Geld zu verdienen. In der Regel stehen hier auch Aktienkonzerne hinter den Namen, deren Treiben ist es, dass der Kurs weiter nach oben geht, mehr Dividende ausgezahlt wird und hohe Gewinne zu erzielen:
öffentlich rechtliche Institute (Sparkassen):
Deren Ziel ist es die Region mit Geld zu versorgen. Ganz platt: Den Handwerker und den Bauern mit Krediten zu versorgen und der Oma ein paar Zinsen für die Einlage zu zahlen. Das ist der sogenannte ''öffentliche Auftrag''. Hierzu gehört auch das Regionalprinzip. Dies besagt, dass die Sparkassen nur in ihren Regionen Geschäfte machen sollten, da sie für die Versorgung mit Geldern der Region zuständig sind. Das ist die oberste Maxime. Danach kommt das Geld verdienen. Der Träger ist i.d.R. die Stadt der Sparkasse und es gibt auch die sogenannte Gewährträgerhaftung (Land, Kommune, Stadt haften für die Forderungen bzw. Verbindlichkeiten des Institutes)
Genossenschaftsbanken (Spardabank, Volks- und Raiffeisenbanken):
Hier sind die Kunden Mitglieder und zahlen einen jährlichen Beitrag. Ansonsten gibt es einige Parallelen zum Sparkassensektor
Spezialbanken:
Diese Banken haben einen speziellen Auftrag
- Bausparkassen (Einlagen aufnehmen, Gelder für Bauvorhaben verleihen)
- Wertpapierbanken (Abwicklung von Wertpapieren, Depots führen)
- Zentralbanken (Landeszentralbanken)
Viele Grüße
BThree
Hallo,
ihr habt vor ein Unternehmen zu gründen? Macht Ihr das ausschließlich aus Eigenmitteln oder auch mit Fremdkapital?
Wenn ihr es mit Fremdkapital macht, dann wird die kreditgebende Bank Euch doch auch ein LEK (Lastschrifteinzugskontingent) zur Verfügung stellen. Ist für die kein Problem noch ein bisschen was draufzulegen, da es sich ja nur um Eventualverbindlichkeiten handelt.
Wenn Ihr es aus Eigenmitteln macht ist die Frage wie hoch das LEK sein darf. Bei 1TEUR oder 2TEUR ist das kein Problem, dann würde das eigentlich jede Bank ohne große Probleme machen. Wenn ihr mehr wollt, dann würde ich der Bank dann einen Businessplan vorbereiten, damit die wissen, was ihr plant.
Viele Grüße
BThree
Hallo,
also ich muss sagen, dass ich die Antwort vom Anbieter etwas ernüchternd finde. Von daher habe ich mal recherchiert:
Weltbank tritt als Makler auf. Das bedeutet, die Weltbank vermittelt Dir die Anlagen bei den anderen Banken. Bei diesen Banken handelt es sich um ausländische Banken. Daher wird ein höherer Zinssatz gewährt, als bei den deutschen Banken / Sparkassen.
Meinen Recherchen zu Folge müssen diese Banken, bei denen angelegt wird, einen sogenannten europäischen Pass vorlegen können. Hierbei handelt es sich um ein EU-Recht das besagt, dass Banken, die in ihrem Inland die ''Betriebsgenehmigung'' haben, dies mit Zweigstellen auch in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums machen dürfen, ohne das betreffende Land um Genehmigung zu bitten. Des Weiteren unterliegen diese Banken, weil es sich um Banken aus der EU handelt, dem EU-Recht und somit der Sicherheit, dass mindestens 100TEUR je Anleger bzw. 200TEUR bei Ehegatten-Konten durch die Einlagensicherung abgesichert sind.
Somit kann es Dir egal sein, ob Weltsparen insolvent geht, da diese nur als Vermittler auftauchen und nicht als einlageführendes Kreditinstitut. Falls eine Bank, bei der Du angelegt hast, zahlungsunfähig werden sollte, ist dies max zu 100TEUR abgesichert (je Anleger, nicht je Bank). Wenn ein weiterer bzw. freiwilliger Einlagensicherungsfonds dahinter steht, ist es ggf. mehr. Um Ansprüche geltend machen zu können, müsstest Du dich an die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken wenden. Die würden dir in der Situation mehr sagen können.
Viele Grüße
BThree
Ich glaube dass hier das Wort Finanzierung im falschen Zusammenhang genutzt wird. Wenn du die ''Karte'' deines Ehemannes hast, kannst Du diese nur als Zahlungsmittel nutzen. Steht auf der Karte der Name von deinem Ehemann, kann nur er diese nutzen. Ggf. redest Du von einer Kreditkarte. Hierbei ist das Ausnutzen eines bisher festgelegten Kreditrahmens (Kreditvertrag ist bereits abgeschlossen) möglich. Allerdings wenn auch hier dein Ehemann der Karteninhaber ist, dann geht es auch nicht. Falls Du aber die Karteninhaberin bist, auch wenn dein Ehemann der Kontoinhaber oder Hauptkarteninhaber bei einer Kreditkarte ist, dann kannst Du deine Karte ohne Weiteres zur Bezahlung nutzen.
Wenn Du einen Kreditvertrag (Ratenkredit) abschließen möchtest, dann kann das nur dein Ehemann machen, wenn der Kredit auf ihn lauten soll. Er muss die Bedingungen des Kredites akzeptieren und den Erhalt der europäischen Standardinformation vor Abschluss eines Kreditvertrages bestätigen (mittels Unterschrift).
Tipp für die Zukunft: Lade Dir die App Shazam runter (damit kann man Musiktitel recherchieren) und dann guckst Du dir in der Mediathek die Szene erneut an und lässt die App arbeiten..
Überweisungen werde nur an Bankarbeitstagen bearbeitet - auch elektronisch. Das bedeutet, an Sams-, Sonn- und Feiertagen keine Ausführung.
Du hast die 500 Euro der Bank gegeben. Das bedeutet, du bist der Kreditgeber und die Bank der Kreditnehmer. Somit zahlt die Bank Dir die Zinsen. Diese erhälst Du, weil du auf das Guthaben verzichtest und selber damit nicht arbeiten kannst.
Hallo,
de Song ist breathe me von Sia.. Schau mal bei youtube, ob es der richtige ist:
https://www.youtube.com/watch?v=SFGvmrJ5rjM
Es gibt ne App, die heißt Shazam. Vllt. hilft die dir zukünftig.
LG
Also ich bin mir bei den bisherigen Antworten da nicht so sicher.
Gemäß Dienstkleidungsordnung Absatz 1 Allgemeine Grunsätze Punkt 1.1 der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen ist ein Polizist dazu verpflichtet während der Ausübung des Dienstes Dienstkleidung zu tragen, sofern für die Ausübung keine Zivilkleidung angeordnet wurde. Beamtinnen und Beamte in der Kriminalitätssachbearbeitung tragen bei Wahrnehmung dieser Aufgaben Zivilkleidung.
Fraglich ist, ob die Schirmmütze Dienstkleidung ist.
Gemäß Dienstkleidungsordnung Absatz 2 Punkt 2.2 Allgemeiner Dienstanzug gehört zum Umfang der Dienstkleidung auch die Schirmmütze.
Folglich ist davon auszugehen, wenn die Polizei dazu verpflichtet ist, während des Dienstes die Dienstkleidung zu tragen, dass die Polizei die Schirmmütze trägt und außerhalb des Dienstes diese ablegt. Begegnet dier also ein Polizist ohne Mütze und es greifen keine Ausnahmen, ist dieser m.E. nicht im Dienst.
Allerdings bestätigen auch hierAusnahmen die Regel.
Gemäß Dienstkleidungsordnung Absatz 2 Punkt 2.8 des Landes NRW ist besonders im Straßenverkehr die Schirmmütze zu tragen. Ausser innerhalb von Polizeidienststellen und Polizeiunterkünften, sowie im Dienstfahrzeug.
Wirst du also z.B. angehalten und der nette Polizist trägt keine Mütze, so ist er eigentlich nicht in der Ausführung des Dienstes.
Ich hoffe, ich konnte damit helfen.
Also ich bin mir bei den bisherigen Antworten da nicht so sicher.
Gemäß Dienstkleidungsordnung Absatz 1 Allgemeine Grunsätze Punkt 1.1 der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen ist ein Polizist dazu verpflichtet während der Ausübung des Dienstes Dienstkleidung zu tragen, sofern für die Ausübung keine Zivilkleidung angeordnet wurde. Beamtinnen und Beamte in der Kriminalitätssachbearbeitung tragen bei Wahrnehmung dieser Aufgaben Zivilkleidung.
Fraglich ist, ob die Schirmmütze Dienstkleidung ist.
Gemäß Dienstkleidungsordnung Absatz 2 Punkt 2.2 Allgemeiner Dienstanzug gehört zum Umfang der Dienstkleidung auch die Schirmmütze.
Folglich ist davon auszugehen, wenn die Polizei dazu verpflichtet ist, während des Dienstes die Dienstkleidung zu tragen, dass die Polizei die Schirmmütze trägt und außerhalb des Dienstes diese ablegt. Begegnet dier also ein Polizist ohne Mütze und es greifen keine Ausnahmen, ist dieser m.E. nicht im Dienst.
Allerdings bestätigen auch hierAusnahmen die Regel.
Gemäß Dienstkleidungsordnung Absatz 2 Punkt 2.8 des Landes NRW ist besonders im Straßenverkehr die Schirmmütze zu tragen. Ausser innerhalb von Polizeidienststellen und Polizeiunterkünften, sowie im Dienstfahrzeug.
Wirst du also z.B. angehalten und der nette Polizist trägt keine Mütze, so ist er eigentlich nicht in der Ausführung des Dienstes.
Ich hoffe, ich konnte damit helfen.
cooler film.
... bei der Auslandsreisekrankenversicherung achte darauf, dass diese nicht beschränkt ist (z.B. 50 Tage im Jahr Urlaub), wenn du öfters verreisen möchtest, sonst hättest Du keinen Schutz. Könnte sein, dass die dann anstatt 13 Euro dann 25 Euro kostet. Aber da ist zwischen den verschiedenen Versicherern nicht viel Kostenunterschied. Was sich durchaus lohnen kann ist eine Goldene Kreditkarte, da diese oftmals eine sehr gute Auslandsreisekrankenversicherung und eine sehr gute Reiserücktritts- und abbruchskostenversicherung hat. Aber hierbei auch auf etwaige Fristen achten.
Pommery und Putenbrust ... mit Sicherheit.
Kannst Du das mal konkreter nennen?
Welchen Beitrag hast du nach Deiner Rechnung monatlich in die private Versorgung eingezahlt?
Wie kommst Du auf 8% Inflation?
Olympia mit Chariots of fire.
Hallo,
das ist ja mal echt cool, wie viel der Kleine angespart hat. Habt Ihr schon einmal darüber nachgedacht, dass in einen Investmendfonds anzulegen? Ihr müsst Euch nur darüber im Klaren sein, dass wenn Ihr das tut, es schon einen längeren Zeithorizont haben sollte z.B. 5-8 Jahre (das würde ja mit der Volljährigkeit und erstes Auto oder so passen). Wenn Ihr regelmäßig etwas sparen wollt, dann könnt Ihr das auch mit einem Fondssparplan verbinden. Einen gewissen Teil von dem Geld würde ich aber als Rücklage für den Kleinen auf ein normales Sparbuch legen. Es kommt ja nicht auf die Renditen der einzelnen Anlage an, sondern man muss sich das Gesamtergebnis anschauen und da könnte ich mir vorstellen dass das gut passt.
Einen Bausparvertrag finde ich persönlich noch nicht interessant. Ihr habt zwar einen relativ guten Zins im Vergleich zum Sparbuch, aber selbst bei Angeboten mit hohen Boni werden diese in der Regeld durch die Abschlussgebühr aufgefressen und es überbleibt eine Rendite von 1.2 %. Spannend wird es, wenn der Kleine 16 wird, denn dann könnt Ihr für Ihn die Wohnungsbauprämie, und wenn er arbeiten gehen sollte, die so genannte Arbeitnehmersparzulage beantragen. Das würde die Rendite bei dem Bausparvertrag natürlich erhöhen.
Hallo,
ich meine, dass es sich hierbei um sogenannte Vorgründungskosten handelt, die ganz normal wie alle anderen Aufwendung im Betriebsergebnis enthalten sein müssten.
Ich persönlich würde aber einfach den Steuerberater zwischendurch anrufen und fragen - das stellt in der Regel nie ein Problem dar.
LG
Du hast ja jetzt schon eine Menge gelesen über Fundamentaldaten usw.
Aber denk mal an einen ETF. Es handelt sich hierbei um einen Exchange Trading Fund. Dieser bildet einen Index z.B. den DAX nach. Das bedeutet, wenn der Dax um 12 % steigt, tut dies deine Anlage auch. Du partizipierst also an 30 Anlagen gleichzeitig und wir dürfen nicht vergessen, dass die Werte im Dax im Durchschnitt sehr stabil sind (schaue Dir mal den Chart des DAX oder anderer Indizies an). Ein Tipp hierbei. Wenn der aktuelle Kurs über dem 200Tage Schnitt liegt, sagt man im Allgemeinen, dass es sich gerade nicht um einen Kaufzeitpunkt handelt. Wenn aber der aktuelle Wert den 200 Tage Durschnitt durchstößt oder darüber tendiert, dann heißt es im Allgemeinen, dass es sich um eine Kaufphase handelt.
Hierbei gibt es auch noch Variationen z.B. den Dax 2Short. Wenn der Dax z.B. 5% fällt. Steigt Deine Anlage um 10% aber auch umgekehrt. Es würde sich dann um eine Spekulative Anlage handeln.
Was hälst Du von der Idee eines ETF?