Hallo,

ich habe einen Artikel bei Ebay gekauft, dieser ist nicht in dem Zustand, wie er in der Auktion beschrieben wurde. Nun habe ich den Artikel abgeholt und die Mängel teilweise leider erst festgestellt, als ich schon bezahlt hatte und mich auf dem Rückweg befand. Beweisen kann ich dies, da ich einen Zeugen habe. Nun warte ich auf eine Antwort des Verkäufers. Wenn er mir nicht entgegenkommen möchte, fordere ich eine Nachbesserung, natürlich mit einer angemessenen Frist.

Nun der "Knackpunkt"..

In der Auktion stand, dass der Artikel vor einem Gebot besichtigt werden soll, bevor man bietet. Nur leider war keine Zeit für eine kurzfristige Besichtigung. Ist das bei Ebay überhaupt zulässig? Bzw. ist das rechtens?

Denn Fakt ist, ich habe einen Artikel, der nicht die Eigenschaften vorweist, die er laut Beschreibung haben sollte. Auch wenn ich Ihn mitgenommen habe, obwohl ich kleinere Mängel vor Ort gesehen habe, ist eine Nachbesserung des Verkäufers immernoch eine meiner Möglichkeiten? Ich habe ja schließlich einen Kaufvertrag geschlossen bei Ebay.

Verkäufer und Käufer sind Privat. Gewährleistung und Garantie ausgeschlossen. Aber das ist in meinem Fall ein verschwiegener (arglistiger) Mangel, oder?