Was passiert wenn man aus dem Mutter-Kind-Heim einfach geht?

Hallo, meine Freundin ist bevor ich sie kennenlernernte schwanger geworden und da sie ihr damaliger Freund rausgeschmissen hat wusste sie sich in ihrem schwangeren Zustand nicht besser zu helfen als beim jugendamt um Hilfe zu bitten. Diese haben dann gesagt sie solle in ein Mutter-Kind-Heim was sie auch gemacht hat. Jetzt hat sie dort mich kennengelernt und wir sind ein glückliches Paar. Ich muss dazu sagen wir sind beide volljährig, sie ist 23 Jahre und ich bin 25 Jahre, ich habe eine große Wohnung wo sie mit einziehen kann auch ein Kinderzimmer wäre da, finanziell ist auch gut gesorgt für die kleine familie. Jetzt ist das Problem dass die vom Mutter-Kind heim sagen dass meine Freundin zwar jederzeit gehen könne aber sobald das Kind da ist, wird laut denen das Kind ihr/uns weggenommen. ist das so??? Sie würde sich sich auch Familienhilfe holen und alles mögliche, das wäre für sie überhaupt kein Problem bzw. für uns. Sie ist seit sie ungefähr 6 Jahre alt war selbst schon im Kinderheim gewesen, hat auch in dieser Zeit (als sie älter war) mal n bisschen was mit Drogen und Alkohol zu tun gehabt und auch ist sie mal 2 Wochen Dauerarrest abgesessen wegen Diebtahl. des weiteren hat sie mit 19 bereits einen Jungen geboren der von Ihrem Damaligen Freund geschlagen wurde bereits im Kleinkindalter und dadurch ist der kleine ihr und Ihrem damaligen Freund weggenommen worden und in eine Pflegefamilie gekommen. Im allgemeinen ist sie nur ins Mutter-Kind-heim weil sie keinen Wohnsitz hatte und nicht auf der straße leben wollte, den wohnsitz hat sie aber jetzt.

Meine Frage jetzt zu der ganzen Vorgeschichte, bekommen wir Probleme wenn sie das Mutter-Kind-Heim verlässt und bereits beim Jugendamt Familienhilfe und alles beantragt? oder was ist euer Ratschlag zu tun? dieses Thema ist uns sehr wichtig, wir wollen nämlich nicht dass die kleine weggenommen wird. wir wollen alles menschenmögliche tun um meine freundin und die kleine so schnell und sicher wie möglich und auch aus rechtlichen punkten bei mir unterzubringen, soll heißen dass sie bei mir einziehen.

Ich danke euch jetzt schon für eure Antworten.

Grüßle Peter

Jugendamt, Mutter-Kind-Heim