Hallo zusammen, wurde die Ausbildungsstufe 3 durchgeführt, so ist der Staplerschein in keinem anderen Betrieb zu gebrauchen denn die Stufe 3 ist eine innerbetriebliche, gerätebezogene Ausbildung und nur in diesem Betrieb gültig. Wurde jedoch die Stufe 1 absolviert, ist der Fahrausweis überbetrieblich gültig und Ihr Arbeitgeber kann mit diesem Fahrausweis nichts anfangen. Ich schlage ein vernünftiges Gespräch mit dem Arbeitgeber vor, denn wenn dieser den Fahrausweis finanziert hat und Ihnen auch noch die Arbeitszeit während der Ausbildung bezahlt hat, ist der Arbeitgeber im recht! Wie bereits gesagt, mit einem vernünftigen Gespräch kommt man weiter! Sie können die Ausbildungsstufen auf folgender Seite nachlesen! www.ausbildung-arbeitsschutz.de/vorschriften/bgg-925.html?start=4

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