Folgendes, ich schreib das in Vertretung und hoffe man kann mir trotzdem helfen, obwohl meine Angaben vielleicht vage sind.

letzte Woche erhielten wir einen Brief vom Amtsgericht das eine offene Forderung bestehe und auf der Rückseite eine Kopie vom Haftbefehl gegen mein Partner

nach telefonischer Rücksprache fanden wir heraus das es sich im Mietschulden seiner Ex handelt

folgendes war vorgefallen. Die beiden hatten damals eine gemeinsame Wohnung. Nach der Trennung ist mein Partner ausgezogen und intern (selber Verwalter) in eine eigene Wohnung gezogen und seine Ex ist dort geblieben. Sie bezog/bezieht Wohngeld vom Amt. Er hat die Wohnung damals nicht gekündigt bzw sich nicht aus der Wohnung raus schreiben lassen.

Nun ist die Lage aber so das er 10.000€ bezahlen soll, weil die gute Dame damals einfach die Wohnung verlassen hat und selbst die Schlüssel behalten hat ohne Abnahme durch den Vermieter. Ich weiß leider nicht ob sie damals die Wohnung gekündigt hat oder einfach abgehauen ist. Da die gute Frau von Harz 4 und Kindergeld lebt, ist es ihr nicht möglich die Schuld zu begleichen und nun soll mein Partner dafür gerade stehen. :(

die Gerichtsvollzieherin meinte, wir könnten sie verklagen aber da eh nichts zu holen wäre bei ihr, wäre das sinnlos und unnötig mehr kosten für uns.

ich sehe ein das er dumm gehandelt hat, in dem er die Wohnung nicht gekündigt hat.

meine frage daher ist: sind wir wirklich gezwungen die ganze finanzielle Last auf uns zu nehmen und die kann ihr Leben weiter leben wie bisher oder gibt es da ein Schlupfloch oder sogar ein Gesetz um die Kosten zu verringern?

ich bin echt verzweifelt und bitte zum ersten Mal hier um Rat.

LG