Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus in dem ein Treppenlift verbaut wurde. Der Treppenlift geht über fünf Etagen. Auf Höhe der Tiefgarage, würde der Treppenlift oder vielmehr die Person, die den Treppenlift nutzt von der dortigen Stahltüre erfasst werden, da sie sich zum Lift hin öffnet. An der Stahltür selbst klebt lediglich ein Zettel, der auf den Lift hinweist. Ich kann nicht glauben, dass dies einer ordentlichen Verbauung entspricht, da ich hier erhebliche Gefahrensituationen sehe, ich kann mir nicht vorstellen, dass es sicher ist, wenn eine Tür mit einem Treppenlift kollidiert oder dass es gar ausreicht, dass ein Zettel an einer nicht einsehbaren Stahltür als Warnung dient. Zudem verbleibt auch nur eine Treppenbreite im gesamten Treppenhaus von 80 cm und das in einem Mehrfamilienhaus, ist das wirklich ausreichend bezüglich Brandschutz? Der Treppenlift wurde in Baden-Württemberg verbaut und bei allen Anfragen meinerseits, ob Bauamt oder Verwaltung und selbst beim Treppenliftanbieter selbst, werde ich auf die DIN 18065 hingewiesen, allerdings beantwortet die DIN 18065 nicht die Frage, ob es zulässig ist, dass ein Treppenlift mit einer sich öffnenden Tür kollidiert. Ich bin ehrlich ratlos.