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Der Dtehstuhl stellt ein GWG gemäß Paragraf 6 Abs. 2 EStG dar. Und ist voll als Aufwand zu berücksichtigen. Wertansatz am 31.12. 0 €. Der Laptop ist linear (oder evtl. degressiv) über die Nutzungsdauer abzuschreiben.
Der Dtehstuhl stellt ein GWG gemäß Paragraf 6 Abs. 2 EStG dar. Und ist voll als Aufwand zu berücksichtigen. Wertansatz am 31.12. 0 €. Der Laptop ist linear (oder evtl. degressiv) über die Nutzungsdauer abzuschreiben.
Nein, nur anteilig am dem ersten Arbeitstag. Bis zum Ende der Krankschreibung erhältst du Krankengeld.
siebgeht bestimmt auf tour...schau mal wo sie überall hinkommt...da gibts dann auch autogrammstunden und so...ps..bin lisa fan :)