Antwort
Die Frage ist ja längst und absolut korrekt beantwortet bzgl. der Bedeutung des Begriffes. Wollte dies nur ergänzen, da evtl. hilft es jemandem später weiter. Habe gerade mit meinem DSL-Anbieter bezüglich des Umzugs telefoniert. Also, für sie ist dabei lediglich wichtig, wo der Eingang sich befindet - zur Straßenseite oder im Hinterhof, daher ist es theoretisch möglich, dass auch ein Vorderhaus als Hinterhaus gelten kann , falls der Eingang sich im Hof befindet. Aber nur aus der Sicht des DSL-Anbieters natürlich.