Das ist grenzenloser Nonsens.

Die Polizei erteilt keine Auskünfte über etwaige Straftaten an Privatpersonen.

Das Akteneinsichtsrecht beschreibt überdies nicht die Einsicht in die Strafakte einer Person, sondern nur die Fallakte. Das heisst, dass eine Prozessbeteiligte Person das Recht hat, Einsicht in rein fallrelevante Akten zu fordern. Nicht mehr und nicht weniger.

Gibt ein Angehöriger der Polizei unter der Hand Informationen preis, macht er sich strafbar da er gegen das Amtsgeheimis verstösst. Solche Verstösse sind keine Lapalie und werden streng geahndet.

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