Jemand hat sich bei einer Firma beworben und eine Bonitätsauskunft vorgelegt. Darin steht , dass "ausschließlich positive Vertragsinfornationen vorliegen" Dem künftigen Arbeitgeber reicht das nicht. Er will eine Schufa mit Score-Werten.

Die Schufa sagte dem künftigen Mitarbeiter auf Nachfrage dann, dass das den Arbeitgeber nichts angeht. Er darf laut BGH keine weiterführende Auskunft aus Datenschutzgründen verlangen. Ausserdem werden von der Schufa nur noch einfache Bonitätsauskünfte erstellt. Ausnahme sind Banken bei Krediten, die dann direkt anfragen.

Ich finde auch, dass das zu weit geht.. Und da das die Schufa auch nicht herausgibt, ist das ja Begründung genug, denn was man nicht bekommt, kann man nicht weitergeben.

Nun meine Fragen?: Stimmt die Info von der Schufa?

Kann die Arbeitsagentur Sperrzeit verhängen, auch wenn man keine ausführliche Auskunft bekommt bzw wenn man die Herausgabe einer ScoreAuskunft verweigert, selbst wenn sie es gäbe und der Arbeitsvertrag deswegen nicht zustande kommt?

Was hält Ihr von so einem Begehren des Arbeitgebers? Hier geht es nicht um Vertrauensstellung oder Führung. Nur eine ganz normale Sachbearbeitertätigkeit.