Sehr geehrte Damen und Herren,

ich befinde mich gerade in der Ausbildung/Duales Studium Fitnessökonomie (Bachelor of Arts). Demnach arbeite ich in einem Fitnessstudio. Feiertags und Wochenende geschlossen. Die Firma bei der ich angestellt bin, betreibt allerdings mehrere Studios, wo sich die Öffnungszeiten unterscheiden und die Feiertags und Wochenendzeiten variieren.

So jetzt zu meinem Anliegen:

Laut einer Verfahrensanweisung (ausgestellt von einer Mitarbeiterin des Büros) habe ich folgendes zu tun: [….Feiertage: - Wie vom Gesetzgeber (ArbZG, §10 Abs. 1 Ziffer 7) für die Fitnessbranche festgelegt, gelten Sonn-und Feiertage als reguläre Arbeitstage, wenn laut Arbeitsplan (PEP) an diesem Tag gearbeitet werden muss. - Sollte die Arbeitsstätte aufgrund eines Feiertages geschlossen haben und ersatzweise keine Einteilung zu einer anderen Arbeitsstätte erfolgt, wird ein halber Urlaubstag eingereicht oder 6 Minusstunden im Stundenzettel eingetragen, wenn dieser freigenommen wird. - Sollte die Arbeitsstätte aufgrund eines Feiertages verkürzt geöffnet haben, fallen keine Minusstunden an und die reguläre Arbeitszeit wird im Stundenzettel vermerkt. - Ausnahme 1: Liegt ein Feiertag in einer Urlaubswoche, so werden keine Minusstunden oder kein halber Tag Urlaub dafür in Anrechnung gebracht. - Ausnahme 2: Centerleitung und stellvertretende Centerleitungen haben an Feiertagen grundsätzlich frei, ausgenommen die Umstände machen es erforderlich (Unterbesetzung) ….] Ich habe mich im Internet informiert und gelesen, dass das eigentlich nicht rechtens ist.

Über ein paar Informationen zu diesem Thema würde ich mich sehr freuen. Bzw. einen Rat wie ich mit der Situation umgehen soll, könnte ich wirklich gebrauchen.

Mit freunlichen Grüßen XXX