Folgendes Szenario:

Ein mittelständiges Unternehmen wird zum Zeitpunkt X geschlossen. Den Mitarbeitern wird allen ordentlich aufgrund der Betriebsschließung gekündigt mit den jeweiligen vertraglichen Kündigungsfristen, die jedoch bei den meisten Mitarbeitern über den Zeitpunkt der Betriebsschließung hinaus gehen (bis zu 4 Monate). Das Unternehmen besitzt keinen Betriebsrat.

Fragen: Hätte die Betriebsschließung nicht zum Zeitpunkt der längsten Kündigungsfrist gewählt werden müssen? Was darf von den Mitarbeitern nach dem Zeitpunkt X noch im Unternehmen gemacht werden? Hat eine Klage Sinn für diejenigen, deren Kündigungsfrist auf den Zeitpunkt X der Betriebsschließung datiert ist?

Da der betrieb keinen Betriebsrat hat, sieht es mit Abfindungen ja schlecht aus, aber was ist mit dem Zeitpunkt der Betriebsschließung?

Vielen Dank bereits für eure Antworten.